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 Archiv


 BVG-Mindestzinssatz ab 01.01.2011

 Der Bundesrat hat beschlossen, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge
 auf 2% zu belassen.
    

 BVG-Mindestzinssatz ab 01.01.2010

 Der Bundesrat hat beschlossen, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge
 auf 2% zu belassen.
    

 Geschäftsbericht 2009

 Das Geschäftsjahr 2009 war, wie bereits das vorangegangene Jahr, nicht frei von
 Turbulenzen am Finanzmarkt... mehr

     

 Geschäftsbericht 2008

 Das Geschäftsjahr 2008 war nicht nur für die BVG Sammelstiftung Matterhorn ein
 äusserst schwieriges Jahr. Obwohl... mehr

    

 BVG-Grenzbeträge ab 01.01.2009

 Der Bundesrat hat am 26. September 2008 die Grenzbeträge der beruflichen
 Vorsorge angepasst:
  
 Eintrittsschwelle pro Jahr
 CHF 20'520.00 (bisher CHF 19'890.00)
 
 Koordinationsabzug pro Jahr
 CHF 23'940.00 (bisher CHF 23'205.00)
 
 BVG-Obligatorium bis maximal
 CHF 82'080.00 (bisher CHF 79'560.00)
 pro Jahr
 
 Maximaler koordinierter Lohn pro Jahr
 CHF 58'140.00 (bisher CHF 56'355.00)
 
 Minimaler koordinierter Lohn pro Jahr
 CHF 3'420.00 (bisher CHF 3'315.00)
   

 BVG-Mindestzinsatz ab 01.01.2009

 Der Bundesrat hat beschlossen, auf deb 01.01.2009 den Mindestzinssatz in der
 beruflichen Vorsorge von aktuell 2.75% auf 2% zu senken. Damit wird der seit
 längerem feststellbaren negativen Entwicklung wie auch den aktuellen Schwan-
 kungen der Finanzmärkte Rechnung getragen.

  
 Der Bundesrat berücksichtigt bei der Festlegung des Mindestzinssatzes gemäss
 den gesetzlichen Bestimmungen insbesondere die Erträge der Bundesobli-
 gationen, sowie zusätzlich die Rendite der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.
 Ausgangspunkt für die Festlegung des Satzes ist, wie bereits in den Vorjahren, der
 langfristige gleitende Durchschnitt der 7-jährigen Bundesobligationen. Dieser liegt
 aktuell bei rund 2.48%. Während bei den Anleihen und Liegenschaften von posi-
 tiven Erträgen auszugehen ist, mussten bei den Aktien erhebliche Kursverluste
 hingenommen werden. Insgesamt entwickelten sich die Portfolios der Vorsorgeein-
 richtungen negativ. Der Bundesrat erachtet es deshalb als gerechtfertigt, vom
 langfristigen gleitenden Durchschnitt der 7-jährigen Bundesobligationen einen
 Abzug von 0.5 Prozentpunkten vorzunehmen. Dies ergibt einen Mindestzinssatz
 von 2%. Ein tieferer Zinssatz wiederum ist deshalb nicht angebracht, weil in der
 Vergangenheit auch bei einer guten Entwicklung der Finanzmärkte der Satz vor-
 sichtig festgelegt wurde. Den Vorsorgeeinrichtungen wurde somit ermöglicht, Wert-
 schwankungsreserven aufzubauen, um die aktuell negativen Marktentwicklungen
 auffangen zu können.
    
 Dass ein Abzug vorzunehmen ist, muss angesichts der Finanzmarktentwicklung als
 unumgänglich bezeichnet werden. Allein in diesem Jahr verlor beispielsweise der
 Swiss Market Index SMI bis 20. Oktober 26.7%. Der
Pictet BVG Index 25, welcher
 aus 25% Aktien und 75% Obligationen besteht, und auch als Benchmark im Be-
 reich der Entwicklung von Pensionskassen-Portfolios verwendet wird, verlor 2008
 bis 20. Oktober 9.62%. Auch 2007 wies er eine unbefriedigende Rendite von
 0.94% auf. Die Immobilien Schweiz haben sich 2007 positiv entwickelt, doch ist ihr
 Anteil mit durchschnittlich knapp 13% zuwenig gross, um die negative Entwicklung
 kompensieren zu können. Die Portfolios der meisten Vorsorgeeinrichtungen
 dürften sich demnach in diesem Jahr deutlich negativ entwickelt haben.
  
 Auch die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge hat an ihrer Sitzung
 mehrheitlich einen Mindestzinssatz von 2% vorgeschlagen. Bei der Konsultation
 der Sozialpartner reichten die Stellungnahmen von 1.75% bis 2.25%. Während die
 Gewerkschaften für 2.25% plädierten, war die Stellungnahme der übrigen Ver-
 bände uneinheitlich.
   
 Gemäss Gesetz überprüft der Bundesrat den Mindestzinssatz mindestens alle zwei
 Jahre. Je nach weiterer Entwicklung der Finanzmärkte kann er die nächste Über-
 prüfung auch bereits in einem Jahr vornehmen.
      

 Geschäftsbericht 2007

 Täglich hören wir über die Medien, dass die wichtigsten Konjunkturindikatoren der
 US-Wirtschaft nach unten zeigen. Nicht zuletzt... mehr

    

 BVG-Grenzbeträge ab 01.01.2008

 Die BVG-Grenzbeträge für das Jahr 2008 bleiben unverändert. Die jährlichen
 Grenzwerte sind - wie bis anhin - die folgenden:
 
 Eintrittsschwelle
 CHF 19'890.00
 
 Koordinationsabzug
 CHF 23'205.00
 
 BVG-Obligatorium bis maximal
 CHF 79'560.00
 
 Maximaler koordinierter Lohn
 CHF 56'355.00
 
 Minimaler koordinierter Lohn
 CHF 3'315.00
   

 Erhöhung des BVG-Mindestzinssatzes per 01.01.2008 auf 2,75%

 Gestützt auf den langfristigen Durchschnitt der 7-jährigen Bundesobligationen hat
 der Bundesrat am 05.09.2007 beschlossen, den BVG-Mindestzinssatz von heute
 2,50% auf 2,75% anzuheben. Die Änderung tritt per 01.01.2008 in Kraft. Damit
 wird der allgemein positiven Entwicklung an den Finanzmärkten Rechnung getra-
 gen.
   

 Infobroschüre der Verbindungsstelle Sicherheitsfonds BVG

 Barauszahlung von Guthaben aus der beruflichen Vorsorge bei definitivem Verlas-
 sen der Schweiz ab 01.06.2007... mehr

   

 Geschäftsbericht 2006

 Laden Sie sich den Geschäftsbericht für das Jahr 2006 runter und erfahren Sie
 mehr über das Berichtsjahr 2006... mehr

  

 Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung ab 01.06.2007

 Bilaterale Abkommen mit der EU – eingeschränkte Barauszahlung der Freizügig-
 keitsleistung bei endgültigem Verlassen der Schweiz ab dem 1. Juni 2007 in einen
 EU- bzw. EFTA-Staat (Art. 25f FZG)... mehr
  

 Der BVG-Mindestzinssatz bleibt unverändert für 2007

 Der Bundesrat belässt den BVG-Mindestzinssatz für 2007 unverändert auf 2,50%.
 Er stellt auf die langfristige Durchschnittsrendite von Bundesobligationen sowie auf
 Ertragsmöglichkeiten anderer Anlageinstrumente ab. Aufgrund des ersten Halb-
 jahres 2006 seien diese ungenügend für eine Erhöhung gewesen. Gemäss Bun-
 desrat muss der Mindestzins für alle Vorsorgeeinrichtungen erreichbar sein.

   

 Neue Grenzbeträge gültig ab 01.01.2007

 Die neuen Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge für das Jahr 2007 sind be-
 kannt... mehr

 

 Geschäftsbericht 2005

 Laden Sie sich den Geschäftsbericht für das Jahr 2005 runter und erfahren Sie
 mehr über das Berichtsjahr 2005... mehr

   

 SKYPE

 Wir sind jetzt auch via SKYPE erreichbar. Einfach auf dieses Symbol Call me!
 klicken und telefonieren. Voraussetzung für die gebührenfreie Internet-Telefonie
 ist - nebst Internetanschluss - die Installation von SKYPE sowie der Anschluss
 eines Headsets.
  

 Zusammensetzung des Stiftungsrats/Kontrollstelle/Pensionskassenexperte

 Der Stiftungsrat der BVG Sammelstiftung Matterhorn setzt sich wie... mehr
   

 Keine Anpassung der Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge

 Die minimale AHV-Altersrente erfährt für das Jahr 2006 keine Anpassung. Aus
 diesem Grund werden die Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge nicht ver-
 ändert. (Mitteilungen Nr. 87 des BSV)
  

 Wir sind jetzt online!

 Nach dem Zusammengang der BVG Sammelstiftung Prato Borni-Zermatt mit der
 Pensionskasse Matterhorn und deren Umbenennung zur BVG Sammelstiftung
 Matterhorn wurde auch eine neue Internetseite kreiert.
 Wir hoffen Ihnen gefällt der neue Auftritt! Auf jeden Fall interessiert uns Ihre Mei-
 nung
dazu.

 


 

                      
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