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BVG-Mindestzinssatz
ab 01.01.2011
Der Bundesrat hat
beschlossen, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge
auf 2% zu belassen.
BVG-Mindestzinssatz
ab 01.01.2010
Der Bundesrat hat
beschlossen, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge
auf 2% zu belassen.
Geschäftsbericht
2009
Das
Geschäftsjahr 2009 war, wie bereits das vorangegangene Jahr, nicht frei
von
Turbulenzen am Finanzmarkt...
mehr
Geschäftsbericht 2008
Das
Geschäftsjahr 2008 war nicht nur für die BVG Sammelstiftung Matterhorn ein
äusserst schwieriges Jahr. Obwohl...
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BVG-Grenzbeträge
ab 01.01.2009
Der
Bundesrat hat am 26. September 2008 die Grenzbeträge der beruflichen
Vorsorge angepasst:
Eintrittsschwelle pro Jahr
CHF 20'520.00 (bisher CHF 19'890.00)
Koordinationsabzug pro Jahr
CHF 23'940.00 (bisher CHF 23'205.00)
BVG-Obligatorium bis maximal
CHF 82'080.00 (bisher
CHF 79'560.00)
pro Jahr
Maximaler koordinierter Lohn pro Jahr
CHF 58'140.00 (bisher
CHF 56'355.00)
Minimaler koordinierter Lohn pro Jahr
CHF 3'420.00 (bisher CHF 3'315.00)
BVG-Mindestzinsatz
ab 01.01.2009
Der
Bundesrat hat beschlossen, auf deb 01.01.2009 den Mindestzinssatz in der
beruflichen Vorsorge von aktuell 2.75% auf 2% zu senken. Damit wird der
seit
längerem feststellbaren negativen Entwicklung wie auch den aktuellen
Schwan-
kungen der Finanzmärkte Rechnung getragen.
Der Bundesrat berücksichtigt bei der Festlegung des Mindestzinssatzes
gemäss
den gesetzlichen Bestimmungen insbesondere die Erträge der Bundesobli-
gationen, sowie zusätzlich die Rendite der Aktien, Anleihen und
Liegenschaften.
Ausgangspunkt für die Festlegung des Satzes ist, wie bereits in den
Vorjahren, der
langfristige gleitende Durchschnitt der 7-jährigen Bundesobligationen.
Dieser liegt
aktuell bei rund 2.48%. Während bei den Anleihen und Liegenschaften von
posi-
tiven Erträgen auszugehen ist, mussten bei den Aktien erhebliche
Kursverluste
hingenommen werden. Insgesamt entwickelten sich die Portfolios der
Vorsorgeein-
richtungen negativ. Der Bundesrat erachtet es deshalb als gerechtfertigt,
vom
langfristigen gleitenden Durchschnitt der 7-jährigen Bundesobligationen
einen
Abzug von 0.5 Prozentpunkten vorzunehmen. Dies ergibt einen
Mindestzinssatz
von 2%. Ein tieferer Zinssatz wiederum ist deshalb nicht angebracht, weil
in der
Vergangenheit auch bei einer guten Entwicklung der Finanzmärkte der Satz
vor-
sichtig festgelegt wurde. Den Vorsorgeeinrichtungen wurde somit
ermöglicht, Wert-
schwankungsreserven aufzubauen, um die aktuell negativen
Marktentwicklungen
auffangen zu können.
Dass ein Abzug vorzunehmen ist, muss angesichts der Finanzmarktentwicklung
als
unumgänglich bezeichnet werden. Allein in diesem Jahr verlor
beispielsweise der
Swiss Market Index SMI bis 20. Oktober 26.7%. Der
Pictet BVG Index 25,
welcher
aus 25% Aktien und 75% Obligationen besteht, und auch als Benchmark
im Be-
reich der Entwicklung von Pensionskassen-Portfolios verwendet wird, verlor
2008
bis 20. Oktober 9.62%. Auch 2007 wies er eine unbefriedigende Rendite von
0.94% auf. Die Immobilien Schweiz haben sich 2007 positiv entwickelt, doch
ist ihr
Anteil mit durchschnittlich knapp 13% zuwenig gross, um die negative
Entwicklung
kompensieren zu können. Die Portfolios der meisten Vorsorgeeinrichtungen
dürften sich demnach in diesem Jahr deutlich negativ entwickelt haben.
Auch die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge hat an ihrer
Sitzung
mehrheitlich einen Mindestzinssatz von 2% vorgeschlagen. Bei der
Konsultation
der Sozialpartner reichten die Stellungnahmen von 1.75% bis 2.25%. Während
die
Gewerkschaften für 2.25% plädierten, war die Stellungnahme der übrigen
Ver-
bände uneinheitlich.
Gemäss Gesetz überprüft der Bundesrat den Mindestzinssatz mindestens alle
zwei
Jahre. Je nach weiterer Entwicklung der Finanzmärkte kann er die nächste
Über-
prüfung auch bereits in einem Jahr vornehmen.
Geschäftsbericht 2007
Täglich hören wir über die Medien,
dass die wichtigsten Konjunkturindikatoren der
US-Wirtschaft nach unten zeigen. Nicht zuletzt...
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BVG-Grenzbeträge ab 01.01.2008
Die BVG-Grenzbeträge für das Jahr 2008 bleiben unverändert. Die
jährlichen
Grenzwerte sind - wie bis anhin - die folgenden:
Eintrittsschwelle
CHF 19'890.00
Koordinationsabzug
CHF 23'205.00
BVG-Obligatorium bis maximal
CHF 79'560.00
Maximaler koordinierter Lohn
CHF 56'355.00
Minimaler koordinierter Lohn
CHF 3'315.00
Erhöhung des BVG-Mindestzinssatzes per 01.01.2008
auf 2,75%
Gestützt auf den langfristigen
Durchschnitt der 7-jährigen Bundesobligationen hat
der Bundesrat am 05.09.2007 beschlossen, den BVG-Mindestzinssatz von heute
2,50% auf 2,75% anzuheben. Die Änderung tritt per 01.01.2008 in Kraft.
Damit
wird der allgemein positiven Entwicklung an den Finanzmärkten Rechnung
getra-
gen.
Infobroschüre der
Verbindungsstelle Sicherheitsfonds BVG
Barauszahlung von Guthaben aus der beruflichen Vorsorge bei
definitivem Verlas-
sen der Schweiz ab 01.06.2007...
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Geschäftsbericht
2006
Laden Sie sich den Geschäftsbericht für das Jahr 2006 runter und erfahren Sie
mehr über das Berichtsjahr 2006...
mehr
Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung ab 01.06.2007
Bilaterale Abkommen mit der EU –
eingeschränkte Barauszahlung der Freizügig-
keitsleistung bei endgültigem Verlassen der Schweiz ab dem 1. Juni 2007 in
einen
EU- bzw. EFTA-Staat (Art. 25f FZG)...
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Der BVG-Mindestzinssatz
bleibt unverändert für 2007
Der Bundesrat belässt den BVG-Mindestzinssatz
für 2007 unverändert auf 2,50%.
Er stellt auf die langfristige Durchschnittsrendite von Bundesobligationen
sowie auf
Ertragsmöglichkeiten anderer Anlageinstrumente ab. Aufgrund des ersten
Halb-
jahres 2006 seien diese ungenügend für eine Erhöhung gewesen. Gemäss Bun-
desrat muss der Mindestzins für alle Vorsorgeeinrichtungen erreichbar
sein.
Neue Grenzbeträge gültig ab 01.01.2007
Die
neuen Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge für das Jahr 2007 sind be-
kannt...
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Geschäftsbericht
2005
Laden Sie sich den Geschäftsbericht für das Jahr 2005 runter und erfahren Sie
mehr über das Berichtsjahr 2005...
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SKYPE
Wir
sind jetzt auch via SKYPE erreichbar. Einfach auf dieses
Symbol

klicken und telefonieren. Voraussetzung für die gebührenfreie
Internet-Telefonie
ist - nebst Internetanschluss - die Installation von
SKYPE sowie der Anschluss
eines Headsets.
Zusammensetzung des
Stiftungsrats/Kontrollstelle/Pensionskassenexperte
Der Stiftungsrat der BVG Sammelstiftung Matterhorn setzt sich wie...
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Keine Anpassung der Grenzbeträge in der
beruflichen Vorsorge
Die minimale AHV-Altersrente erfährt
für das Jahr 2006 keine Anpassung. Aus
diesem Grund werden die Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge nicht
ver-
ändert. (Mitteilungen Nr. 87 des BSV)
Wir sind jetzt online!
Nach
dem Zusammengang der
BVG Sammelstiftung Prato Borni-Zermatt mit der
Pensionskasse Matterhorn und deren Umbenennung zur BVG Sammelstiftung
Matterhorn wurde auch eine neue Internetseite kreiert.
Wir hoffen Ihnen gefällt der neue Auftritt! Auf jeden Fall interessiert
uns
Ihre Mei-
nung dazu.
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