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 BVG Minimalplan (inkl. L-GAV Wirte)


 Die Leistungen und Altersgutschriften dieser Pensionskassen-Lösung entsprechen
 den gesetzlich vorgeschriebenen Minimalanforderungen:

 Im Alter und bei Tod nach effektiver Pensionierung:

Aufzählung Altersrente:
6.80% des bei der ordentlichen Pensionierung vorhandenen Altersgut-
habens
(bei vorzeitiger Pensionierung wird der Umwandlungssatz ge-
kürzt und das Altersguthaben ist ebenfalls tiefer) / Leistung pro Jahr
    
Aufzählung Ehegattenrente:
60% der Altersrente / Leistung pro Jahr
    
Aufzählung Pensionierten-Kinderrente:
20% der Altersrente / Leistung pro Jahr pro Kind
    
Aufzählung Waisenrente:
20% der Altersrente / Leistung pro Jahr pro Kind

 
 Bei Invalidität und bei Tod vor effektiver Pensionierung:

Aufzählung Invalidenrente:
6.80% des bis zum ordentlichen Pensionierungsalter hochgerechneten
Altersguthabens ohne Zinsen / Leistung pro Jahr
    
Aufzählung Ehegattenrente:
60% der Invalidenrente / Leistung pro Jahr
    
Aufzählung Invaliden-Kinderrente:
20% der Invalidenrente / Leistung pro Jahr pro Kind
    
Aufzählung Waisenrente:
20% der Invalidenrente / Leistung pro Jahr pro Kind


 Das Todesfallkapital entspricht dem am Ende des Todesmonats vorhandenen Al-
 tersguthaben, abzüglich des Barwerts einer allfälligen Ehegattenrente (inkl. Abfin-
 dung) und abzüglich des Barwerts von allfälligen Waisenrenten, jedoch mindes-
 tens gleich Null.
 Es kommt nur bei aktiven oder invaliden Personen zur Anwendung und fällt bei
 der effektiven Pensionierung weg.

 Bei Arbeitsunfähigkeit tritt nach einer Wartefrist von 6 Monaten die Befreiung der
 Beitragspflicht der versicherten Person und der Mitgliedfirma ein. Die Altersgut-
 schriften werden weiterhin aufgrund des bisher versicherten Lohnes dem Altersgut-
 haben der versicherten Person gutgeschrieben. Die entstehenden Kosten gehen
 zu Lasten der Stiftung.

 Die Beitragsbefreiung wird gewährt, solange die Arbeitsunfähigkeit bzw. die Inva-
 lidität besteht.

 Die Beitragsbefreiung wird wie bei der Bestimmung der Invalidenrente ent-
 sprechend dem Grad der Arbeitsunfähigkeit bzw. dem Invaliditätsgrad gewährt.


 Die Altersgutschriften in Prozent des versicherten Lohns:
 
Aufzählung Alter 18 - 24 -> 00.00%
Aufzählung Alter 25 - 34 -> 07.00%
Aufzählung Alter 35 - 44 -> 10.00%
Aufzählung Alter 45 - 54 -> 15.00%
Aufzählung Alter 55 - 65 -> 18.00%
(Frauen bis 64)

 
 Versicherte in eingetragener Partnerschaft haben die gleichen Rechte und Pflich-
 ten wie verheiratete Versicherte.

 

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 Reglement gemäss BVG Minimalplan (inkl. GAV Wirte)
 Lassen Sie sich beraten

 


 

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