BVG Minimalplan (inkl. L-GAV Wirte)

Die Leistungen und
Altersgutschriften
dieser Pensionskassen-Lösung entsprechen
den gesetzlich vorgeschriebenen Minimalanforderungen:
Im
Alter und bei
Tod
nach
effektiver
Pensionierung:
Bei
Invalidität und bei
Tod
vor
effektiver Pensionierung:
 |
Invalidenrente:
6.80%
des bis zum
ordentlichen Pensionierungsalter
hochgerechneten
Altersguthabens ohne
Zinsen / Leistung pro Jahr
|
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Ehegattenrente:
60% der
Invalidenrente / Leistung pro Jahr
|
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Invaliden-Kinderrente:
20% der Invalidenrente / Leistung pro Jahr pro Kind
|
 |
Waisenrente:
20% der
Invalidenrente / Leistung pro Jahr pro Kind |
Das Todesfallkapital entspricht dem am Ende des Todesmonats
vorhandenen Al-
tersguthaben, abzüglich des
Barwerts einer allfälligen Ehegattenrente
(inkl. Abfin-
dung) und abzüglich des
Barwerts
von
allfälligen Waisenrenten, jedoch mindes-
tens gleich Null.
Es kommt nur bei aktiven oder invaliden Personen zur Anwendung und fällt
bei
der
effektiven Pensionierung weg.
Bei
Arbeitsunfähigkeit tritt nach einer Wartefrist von 6 Monaten die Befreiung
der
Beitragspflicht der versicherten Person und der Mitgliedfirma ein. Die
Altersgut-
schriften werden weiterhin aufgrund des bisher versicherten Lohnes dem
Altersgut-
haben der versicherten Person gutgeschrieben. Die entstehenden Kosten
gehen
zu Lasten der Stiftung.
Die Beitragsbefreiung wird gewährt, solange die
Arbeitsunfähigkeit bzw. die Inva-
lidität besteht.
Die Beitragsbefreiung wird wie bei der Bestimmung
der Invalidenrente ent-
sprechend dem Grad der Arbeitsunfähigkeit bzw. dem Invaliditätsgrad
gewährt.
Die Altersgutschriften in Prozent des
versicherten
Lohns:
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Alter 18 - 24 -> 00.00% |
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Alter 25 - 34 -> 07.00% |
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Alter 35 - 44 ->
10.00% |
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Alter 45 - 54 ->
15.00% |
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Alter 55 - 65 ->
18.00%
(Frauen bis 64) |
Versicherte in eingetragener Partnerschaft haben die gleichen
Rechte und Pflich-
ten wie verheiratete Versicherte.
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Reglement
gemäss BVG Minimalplan (inkl. GAV Wirte)
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