Dienstaustritt

Bei
Dienstaustritt
wird die Überweisung Ihrer
Freizügigkeitsleistung fällig, sofern
Sie nicht Anspruch auf die in den Reglementen der Stiftung erwähnten
Leistungen
haben:
1) Sie wechseln den Arbeitgeber:
Teilen Sie uns die Adresse Ihres neuen Arbeitgebers und die Adresse und
Zah-
lungsverbindung Ihrer neuen Vorsorgeeinrichtung mit.
2) Sie sind arbeitslos:
Eröffnen Sie bei einer Bank Ihrer Wahl ein gesperrtes Freizügigkeitskonto
und
stellen Sie uns eine Kopie des Eröffnungsantrags zu.
Alternativ können Sie auch eine Freizügigkeitspolice bei einer
Versicherungsge-
sellschaft Ihrer Wahl abschliessen. Teilen Sie uns in diesem Fall die
Policennum-
mer und die Adresse der Versicherung samt deren Zahlungskoordinaten mit.
3) Sie machen sich selbstständig:
Innerhalb des ersten Jahres nach Aufnahme der selbstständigen
Erwerbstätigkeit
können Sie sich Ihr Freizügigkeitsguthaben bar ausbezahlen lassen.
Befolgen Sie
dabei genau die Schritte gemäss
Antragsformular Punkt "Barauszahlung bei Auf-
nahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit im Haupterwerb".
4) Sie Verlassen endgültig die Schweiz
Bitte besuchen Sie "Wegzug ins Ausland".
Hier
finden Sie das bei Dienstaustritt relevante Formular.
Ich möchte mich beraten
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