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 Dienstaustritt


 Bei Dienstaustritt wird die Überweisung Ihrer Freizügigkeitsleistung fällig, sofern
 Sie nicht Anspruch auf die in den Reglementen der Stiftung erwähnten Leistungen
 haben:

 
 1) Sie wechseln den Arbeitgeber:
 

 Teilen Sie uns die Adresse Ihres neuen Arbeitgebers und die Adresse und Zah-
 lungsverbindung Ihrer neuen Vorsorgeeinrichtung mit.

 
 2) Sie sind arbeitslos:
 

 Eröffnen Sie bei einer Bank Ihrer Wahl ein gesperrtes Freizügigkeitskonto und
 stellen Sie uns eine Kopie des Eröffnungsantrags zu.
 Alternativ können Sie auch eine Freizügigkeitspolice bei einer Versicherungsge-
 sellschaft Ihrer Wahl abschliessen. Teilen Sie uns in diesem Fall die Policennum-
 mer und die Adresse der Versicherung samt deren Zahlungskoordinaten mit.

 
 3) Sie machen sich selbstständig:
 

 Innerhalb des ersten Jahres nach Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit
 können Sie sich Ihr Freizügigkeitsguthaben bar ausbezahlen lassen. Befolgen Sie
 dabei genau die Schritte gemäss Antragsformular Punkt "Barauszahlung bei Auf-
 nahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit im Haupterwerb"
.

 
 4) Sie Verlassen endgültig die Schweiz
 

 Bitte besuchen Sie "Wegzug ins Ausland".

 

 

 Hier finden Sie das bei Dienstaustritt relevante Formular.
 Ich möchte mich beraten lassen

 


 

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