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 Frequently Asked Questions (FAQ)


 Unten aufgeführt eine Liste der am häufigsten gestellten Fragen inkl. Antwort in
 Bezug auf die berufliche Vorsorge. Wir bitten Sie dabei zu beachten, dass es sich
 lediglich um einen Auszug handelt. Falls Sie noch weitere Fragen haben oder
 Ihnen die Antworten ungenügend erscheinen, bitten wir Sie, mit uns in Kontakt zu
 treten.

 Dienstaustritt
 
 Beendigung des Arbeitsverhältnisses.


 Was ist die Freizügigkeitsleistung?

 Die Freizügigkeitsleistung entspricht im Wesentlichen dem Altersguthaben und
 wird bei Dienstaustritt zur Überweisung fällig.


 EU-/EFTA-Länder

 EU-Länder: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland,
 Grossbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal,
 Schweden, Spanien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien,
 Tschechische Republik, Ungarn, Zypern (Bulgarien und Rumänien sind zwar am
 01.01.2007 in die EU eingetreten, das Freizügigkeitsabkommen wurde aber noch
 nicht auf diese Staaten ausgeweitet, sodass sie diesbezüglich zur Zeit als Dritt-
 staaten zu betrachten sind.).

 EFTA-Länder: Fürstentum Liechtenstein (die Gelder werden wie in der Schweiz an
 die Vorsorgeinrichtung des neuen Arbeitgebers weitergeleitet), Island, Norwegen,
 Schweiz.

 
 Ordentliche, vorzeitige und effektive Pensionierung, was sind die Unter-
 schiede?
 

 Gesetzlich vorgeschrieben ist die ordentliche Pensionierung. Bei Männern liegt
 sie zur Zeit bei 65 Jahren und bei Frauen bei 64 Jahren.
 Es besteht allerdings die Möglichkeit, sich vorzeitig pensionieren zu lassen
 (frühestens mit 60), was jedoch Leistungseinbussen mit sich bringt.
 Das Datum an dem Sie sich pensionieren lassen wird effektives Pensionierungs-
 datum
genannt und ist massgebend für die Höhe des Umwandlungssatzes zur
 Bestimmung der jährlichen Altersrente.
 Desto früher Sie sich pensionieren lassen, desto kleiner Ihr Altersguthaben und
 desto kleiner der Umwandlungssatz und dementsprechend sind auch die Leis-
 tungen geringer.

 
  Was ist der Umwandlungssatz und wozu dient er?

 
 Der Umwandlungssatz ist massgebend zur Bestimmung der jährlichen Alters-
 rente und - falls nichts Spezielles vereinbart wurde - auch zur Bestimmung der
 jährlichen Invalidenrente.
 
 Die Altersrente wird bsp. so berechnet:
 Zu Beginn des Anspruches vorhandenes Altersguthaben x Umwandlungssatz =
 Jährliche Altersrente

 
 Was sind Altersgutschriften und was ist das Altersguthaben?

 Die berufliche Vorsorge ist eine Risiko- und Sparversicherung. Der grössere Teil
 Ihrer jährlichen Beiträge werden auf Ihrem individuellen Alterskonto gutge-
 schrieben. Diese jährlichen Gutschriften nennt man Altersgutschriften. Sämtliche
 Altersgutschriften, Einmaleinlagen, Zinsen und erhaltene Freizügigkeiten nennt
 man Altersguthaben.

 
 Versicherter Lohn gemäss BVG (Maximum, Minimum, Koordinationsabzug;
 Stand Jahr 2009)

 Der versicherte Jahreslohn gemäss BVG beträgt im Maximum CHF 82'080.--
 abzüglich des Koordinationsabzugs (=CHF 23'940.--).
 
 Verdient eine Person pro Jahr zwischen CHF 20'520.-- und CHF 27'360.-- so ist
 der BVG-Minimallohn von CHF 3'420.-- zu versichern, andernfalls berechnet sich
 der versicherte Lohn wie folgt:
 
 AHV-Brutto-Jahreslohn (exkl. unregelmässige Lohnbestandteile)
abzüglich Koordi-
 nationsabzug
=
Versicherter Lohn

 
 Was ist der Barwert?

 Der Barwert wird vom Pensionskassen-Experten berechnet und entspricht dem
 Betrag der notwendig zur Finanzierung einer Rente (Bsp. Alters-, Invaliden-,
 Kinder-, Waisenrente etc.) ist.

 
 Der Mindestzinssatz (Stand Jahr 2009)

 Der Mindestzinssatz ist der gesetzlich vorgeschriebene Zinssatz mit dem man die
 Altersguthaben der aktiv versicherten Personen verzinsen muss. Er beträgt für
 das Jahr 2009 2%.

 
 Die Risikoprämien

 Der Teil der Beiträge, die nicht dem persönlichen Alterskonto der versicherten
 Person gutgeschrieben werden, nennt man Risikoprämien. Sie dienen zur Deckung
 der Risiken Tod und Invalidität sowie zur Deckung der Verwaltungskosten der
 Kasse.

 
 Der überobligatorische Bereich

 Verträge, die bessere Leistungen (beispielsweise höhere Altersgutschriften, höhere
 Renten etc.) als die gesetzlich vorgeschriebenen aufweisen, bezeichnet man als
 überobligatorisch oder umhüllend.

 
 Deckungsgrad

 Mit dieser Kennzahl wird die Zahlungsfähigkeit der Kasse bestimmt. Weist die
 Kasse einen Deckungsgrad von 100% und mehr aus, so können die wesentlichen
 Verpflichtungen zum selben Zeitpunkt erfüllt werden, d.h. die Kasse befindet sich
 auf einen gesunden finanziellen Fundament.
 


 

                      
 RECHTLICHES