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Frequently Asked Questions (FAQ)

Unten aufgeführt eine Liste der am häufigsten gestellten Fragen inkl.
Antwort in
Bezug auf die berufliche Vorsorge. Wir bitten Sie dabei zu beachten, dass
es sich
lediglich um einen Auszug handelt. Falls Sie noch weitere Fragen haben
oder
Ihnen die Antworten ungenügend erscheinen, bitten wir Sie, mit uns in
Kontakt
zu
treten. Dienstaustritt
Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Was ist
die Freizügigkeitsleistung?
Die Freizügigkeitsleistung entspricht im
Wesentlichen dem
Altersguthaben und
wird bei Dienstaustritt zur Überweisung fällig.
EU-/EFTA-Länder
EU-Länder: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich,
Griechenland,
Grossbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich,
Portugal,
Schweden, Spanien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei,
Slowenien,
Tschechische Republik, Ungarn, Zypern (Bulgarien und Rumänien sind zwar am
01.01.2007 in die EU eingetreten, das Freizügigkeitsabkommen wurde aber
noch
nicht auf diese Staaten ausgeweitet, sodass sie diesbezüglich zur Zeit als
Dritt-
staaten zu betrachten sind.).
EFTA-Länder: Fürstentum
Liechtenstein (die Gelder werden wie in der Schweiz an
die Vorsorgeinrichtung des neuen Arbeitgebers weitergeleitet), Island,
Norwegen,
Schweiz.
Ordentliche, vorzeitige und effektive Pensionierung, was sind die
Unter-
schiede?
Gesetzlich vorgeschrieben ist die ordentliche Pensionierung. Bei Männern liegt
sie zur Zeit bei 65 Jahren und
bei Frauen bei 64 Jahren.
Es besteht allerdings die Möglichkeit, sich vorzeitig
pensionieren zu lassen
(frühestens mit 60), was jedoch Leistungseinbussen mit sich
bringt.
Das Datum an dem Sie sich pensionieren lassen wird effektives
Pensionierungs-
datum genannt und ist massgebend für die Höhe des
Umwandlungssatzes zur
Bestimmung der jährlichen Altersrente.
Desto früher Sie sich pensionieren lassen, desto kleiner Ihr
Altersguthaben und
desto kleiner der Umwandlungssatz und dementsprechend sind auch die Leis-
tungen geringer.
Was ist der Umwandlungssatz und wozu
dient er?
Der Umwandlungssatz ist massgebend zur Bestimmung der jährlichen
Alters-
rente und - falls nichts Spezielles vereinbart wurde - auch zur Bestimmung der
jährlichen Invalidenrente.
Die Altersrente wird bsp. so berechnet:
Zu Beginn des Anspruches vorhandenes Altersguthaben x
Umwandlungssatz =
Jährliche Altersrente
Was sind
Altersgutschriften und was ist das Altersguthaben?
Die berufliche Vorsorge ist eine Risiko- und
Sparversicherung. Der grössere Teil
Ihrer jährlichen Beiträge werden
auf Ihrem individuellen Alterskonto gutge-
schrieben. Diese jährlichen Gutschriften
nennt man Altersgutschriften.
Sämtliche
Altersgutschriften, Einmaleinlagen, Zinsen und
erhaltene
Freizügigkeiten nennt
man Altersguthaben.
Versicherter Lohn gemäss
BVG (Maximum, Minimum, Koordinationsabzug;
Stand Jahr 2009)
Der versicherte Jahreslohn gemäss BVG beträgt im
Maximum
CHF 82'080.--
abzüglich des Koordinationsabzugs (=CHF
23'940.--).
Verdient eine Person pro Jahr zwischen CHF 20'520.-- und CHF
27'360.-- so ist
der BVG-Minimallohn von CHF 3'420.-- zu
versichern, andernfalls berechnet sich
der versicherte Lohn wie
folgt:
AHV-Brutto-Jahreslohn (exkl. unregelmässige Lohnbestandteile)
abzüglich Koordi-
nationsabzug = Versicherter Lohn
Was ist der Barwert?
Der Barwert wird vom Pensionskassen-Experten
berechnet und entspricht dem
Betrag der notwendig zur Finanzierung
einer Rente (Bsp. Alters-, Invaliden-,
Kinder-, Waisenrente etc.)
ist.
Der Mindestzinssatz (Stand Jahr
2009)
Der Mindestzinssatz ist der gesetzlich
vorgeschriebene Zinssatz mit dem man die
Altersguthaben der aktiv
versicherten Personen verzinsen muss. Er beträgt für
das Jahr 2009 2%.
Die Risikoprämien
Der Teil der Beiträge, die nicht dem persönlichen
Alterskonto der versicherten
Person gutgeschrieben werden, nennt
man Risikoprämien. Sie dienen zur Deckung
der Risiken Tod und
Invalidität sowie zur Deckung der Verwaltungskosten der
Kasse.
Der überobligatorische
Bereich
Verträge, die bessere Leistungen (beispielsweise
höhere Altersgutschriften, höhere
Renten etc.) als die
gesetzlich vorgeschriebenen aufweisen, bezeichnet man als
überobligatorisch
oder umhüllend.
Deckungsgrad
Mit dieser Kennzahl wird
die Zahlungsfähigkeit der Kasse bestimmt. Weist die
Kasse einen Deckungsgrad von 100% und mehr aus, so können
die wesentlichen
Verpflichtungen zum selben Zeitpunkt erfüllt werden, d.h.
die Kasse befindet sich
auf einen gesunden finanziellen Fundament.
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