Pensionierung

Im Falle der
Pensionierung stehen Ihnen folgende
Möglichkeiten zur Verfügung:
1) Sie lassen sich Ihr Pensionskassenguthaben einmalig in
Form einer Kapitalab-
findung ausbezahlen.
2) Sie lassen sich Ihr Pensionskassenguthaben in
Form einer BVG-Altersrente aus-
bezahlen, die Sie jeden Monat bis an Ihr Lebensende erhalten.
3) Sie beziehen einen Teil Ihres Pensionskassenguthabens in Form
einer einma-
ligen Kapitalabfindung und lassen sich den Rest
als BVG-Altersrente ausbe-
zahlen, die Sie jeden Monat bis an Ihr Lebensende erhalten.
Sie können die Kapitalabfindung und/oder die Rente
frühestens mit Alter 60 be-
ziehen. Dazu müssen Sie das Arbeitsverhältnis beenden.
Sollten Sie über das ordentliche Rentenalter hinaus (Männer 65, Frauen 64)
in
derselben Mitgliedfirma weiterarbeiten, dann können Sie den Bezug der
Alters-
leistung (Kapital und/oder Rente) um maximal 5 Jahre aufschieben. In
diesen 5
Jahren haben Sie jederzeit die Möglichkeit, die Altersleistung zu
beziehen, aller-
dings spätestens bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
Bei
vorzeitiger Pensionierung werden die
Leistungen gekürzt.
Falls Sie sich nicht mindestens 6 Monate
vor der
ordentlichen Pensionierung für
den Bezug des Pensionskassenguthabens in Form einer einmaligen
Kapitalab-
findung entscheiden, erhalten Sie automatisch eine BVG-Altersrente.
Auf dem
Antragsformular können Sie unter dem
Punkt "Ordentliche oder vorzei-
tige Pensionierung" angeben, in welcher Form Sie Ihr Geld möchten und ob
Sie
sich vorzeitig oder ordentlich pensionieren lassen.
Im Falle einer Kapitalabfindung vergessen Sie bitte nicht die Zusendung
der
übrigen verlangten Unterlagen.
Die Kinder einer versicherten Person, die eine
Altersrente bezieht, haben An-
spruch auf eine Pensionierten-Kinderrente, sofern sie die Bedingungen für
einen
Anspruch auf
Waisenrente erfüllen.
Wird die gesamte Altersleistung in Form einer
Kapitalabfindung bezogen, so wer-
den damit sämtliche reglementarische Leistungen abgegolten. Es bestehen
keine weiteren Ansprüche der versicherten Person bzw. seiner
Hinterlassenen ge-
genüber der Stiftung.
Hier
finden Sie das bei Pensionierung relevante Formular.
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