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Wohneigentum Sie haben die Möglichkeit Ihre Mittel aus der beruflichen Vorsorge noch vor Antritt der effektiven Pensionierung zu beziehen. Allerdings nicht später als 3 Jahre vor der ordentlichen Pensionierung.
Voraussetzung: Um eine Reduktion der Leistungen zu vermeiden,
können Sie Ihr Pensions- Der maximale Auszahlungs- bzw. Verpfändungsbetrag
entspricht der aktuellen Der Mindestbetrag für den Vorbezug beträgt CHF
20'000.-- und kann alle 5 Jahre
Antrag
um Vorbezug der BVG-Mittel zur Wohneigentumsförderung (inkl. via PC)
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